Die im Modul "Grundlegende Angaben zum Produktionsverfahren" festgelegte
Anzahl
Ferienwohnungen und sonstiger Räume
ergibt in der Vorbelegung eine Gesamtraumfläche von
m
2
Angenommene Raumgrößen:
kleine FWG: 45 m2, mittlere FWG: 85 m2, grosse FWG: 120 m2
Aufenthaltsraum: pro Person 2 m2, insgesamt mindestens 25 m2,
Geschosshöhe: 2.80 m
Die angenommenen Flächen ergeben sich aus den Kriterien für eine durchschnittliche Klassifizierung (21 m2/Person).
Quelle: LfL, Kennzahlenermittlungen, Stand 2019
.
Je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt (BRI) werden Investitionskosten von
€/m
3
Anhaltswerte für Investitionskosten (netto)
Neubau: Wohnhaus eingeschossig, 150 m2 Wohnfläche, Massivbauweise, unterkellert, Satteldach, ohne Dachausbau, einfache Ausstattung |
€/m3 BRI |
420 - 550 |
Neubau: Wohnhaus eingeschossig, 150 m2 Wohnfläche, Massivbauweise, unterkellert, Satteldach, mit Dachausbau, einfache Ausstattung |
€/m3 BRI |
440 - 560 |
Nachträglicher Einbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken |
€/m2 Wohnfläche |
1680 - 2520 |
Quelle: ALB Hessen, 2023/24
Die Kosten bei einem Umbau sind stark abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, hier möglichst die tatsächlichen Kosten angeben.
angesetzt.
Dadurch ergeben sich bei einer angenommenen Geschosshöhe von 2.80 m
Investitionskosten von
431592
€/Betrieb für Gebäude.
Für Außen- und Freizeitanlagen werden
% der Investitionskosten für Gebäude und Einrichtung
Quellen: LWG, eigene Berechnungen
angenommen, was Gesamtinvestitionskosten von
34364
€/Betrieb für Außen- und Freizeitanlagen ergibt.