Kalkulatorische Faktorkosten sind Ansätze für die Entlohnung der eigenen Produktionsfaktoren (Arbeit, Boden, Kapital).
Die Berechnung des Gewinns der Pensionspferdehaltung ist die erste Stufe der Rentabilitätsberechnung.
Wenn hier ein positives Ergebnis errechnet wird, heißt das zunächst, dass die Pensionspferdehaltung rentabel
ist, aber es sagt noch nichts darüber aus, ob der Gewinn ausreichend hoch ist.
Eine Möglichkeit, um darüber eine Aussage treffen zu können, ist den möglichen Einkommenswert aller Produktionsfaktoren
(kalkulatorische Faktorkosten), die der Unternehmer im Unternehmenszweig einsetzt, vom Gewinn abzuziehen. Das Ergebnis ist dann der
Unternehmergewinn. Ist dieser positiv heißt das, dass der Gewinn ausreichend hoch ist, um alle
Entlohnungswünsche des Unternehmers abzudecken.
Die noch nicht entlohnten Produktionsfaktoren, die üblicherweise vom Unternehmer eingesetzt werden, sind
Eigenkapital, welches in Boden, Gebäuden, Maschinen etc. gebunden ist, sowie die Arbeitsstunden der Unternehmerfamilie.
Im Folgenden werden die in unten stehender Tabelle aufgeführten kalkulatorischen Faktorkosten erläutert:
Zinsansatz: Normalerweise setzt ein Unternehmer nur dann Eigenkapital in seinem Unternehmen ein, wenn er
im Unternehmen mehr Verzinsung erzielt wie bei einer Geldanlage im Finanzsektor. Deshalb wird für das eingesetzte
Eigenkapital ein Zins einer alternativen Geldanlage angesetzt und vom Gewinn abgezogen. Diesen sollte man nicht am
derzeitigen Zinsniveau für verzinsliche Geldanlagen orientieren, da Investitionen auf Jahrzehnte getätigt
werden und der Zinssatz für Geldanlagen im Mittel der letzten Jahrzehnte deutlich höher war als derzeit.
Es ist auch nicht davon auszugehen, dass das derzeitige Zinsniveau auf Dauer so niedrig bleiben wird.
Pachtansatz Fläche: Der eingesetzte eigene Boden wird dadurch berücksichtigt, dass für ihn ein marktüblicher
Pachtpreis vom Gewinn abgezogen wird, den der Unternehmer erzielen würde, wenn er die Fläche verpachten würde.
Schließlich sollte das Betreiben des Pferdebetriebs mehr abwerfen als das Verpachten, bei dem fast keine Arbeit
für den Unternehmer mehr anfällt. In diesem Programmteil wird nur noch der Pachtansatz für den Weideauslauf
angesetzt, da der Pachtansatz für die Heuflächen schon bei den Grobfutterkosten einberechnet ist.
Lohnansatz nicht entlohnte AK: Der Ansatz eines Lohnes für die noch nicht entlohnten Arbeitsstunden
der Betriebsleiterfamilie ist am nachvollziehbarsten. Ziel jedes Unternehmens sollte es sein, dass das Unternehmen
mindestens einen Stundenlohn abwirft, den man auch erzielen würde, wenn man als Angestellter arbeiten gehen würde.
Wenn die im eigenen Unternehmen eingesetzten Stunden weniger Stundenlohn abwerfen, stellt sich die Frage, ob man nicht lieber einer
entlohnten Arbeitsstelle nachgeht bei der man kein unternehmerisches Risiko trägt.
Grobfutter zu Vollkosten - Anteil kalk. Faktorkosten: Nachdem bei der Gewinnberechnung die kalkulatorischen
Faktorkosten für das Grobfutter noch nicht berücksichtigt sind, werden diese noch vom Gewinn abgezogen,
um zum Unternehmergewinn zu gelangen.
€/Pferd u. Jahr